Abt. 119 - Computerkriminalität im Bezirk der Staatsanwaltschaft Köln

Aufgaben und Zuständigkeiten

Zuwiderhandlungen der Straf und Bußgeldbestimmung:
- der §§ 202a – 202d StGB,
- des § 263 StGB,
- der §§ 303a, 303b StGB
- des § 4 Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes (ZKDSG),
- Datenmissbrauchs beim Online-Banking (Phishing)
- der §§ 127, 263a StGB (mit Ausnahme des Missbrauchs von Zahlungskarten), des § 269 StGB sowie andere Delikte von erheblicher Bedeutung, soweit zur Durchführung der Ermittlungen im besonderen Maße Kenntnisse der IT-Technik (spezialisierte technische Beweisführungsmethoden, Tatbegehung lässt ein hohes Maß an IuK-Fachwissen der Täter erkennen, Tatverdächtige nutzen besondere technische Mittel zur konspirativen Kommunikation) erforderlich sind

- des Kunsturhebergesetzes, soweit im Internet begangen und nicht politisch motiviert oder Presseinhaltsdelikt

Abteilung 119

Die Abteilung 119 ist eine Abteilung, die sich um Computerkriminalität im weiteren Sinne kümmert. Eine Abteilung mit vergleichbaren Zuständigkeiten gibt es in allen Staatsanwaltschaften. Der Fokus dieser Abteilung liegt im Zuständigkeitsbereich der Staatanwaltschaft Köln.