Abteilung 4 (XXXIV) Taskforce zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien

Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgaben wegen internet-konnexer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen

im Zusammenhang mit:

- UJs-Mantelverfahren
- Meldungen zur Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Netz
- Meldungen des National Centers for Missing and Exploited Children (NCMEC) oder vergleichbarer Organisationen

Prüfung auf Gefahrenüberhänge

Taskforce zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien

Seit Juli 2020 ist bei der ZAC NRW dauerhaft die "Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien" eingerichtet. Diese gewährleistet, dass Meldungen zu kinderpornographischen Inhalten und Kindesmissbrauch innerhalb kürzester Zeit verfolgt werden können. Durch die landesweite Zuständigkeit bei Meldungen des National Centers for Missing and Exploited Children (NCMEC) oder vergleichbarer Organisationen können auch Zusammenhänge entdeckt und in eigener Zuständigkeit über die Aufnahme eigener Ermittlungen entschieden werden.