Bitte beachten Sie, dass das Gebäude der ZAC NRW nicht für den Publikumsverkehr geöffnet ist.
Ein Zugang ist nach Anmeldung bzw. Terminvereinbarung aber grundsätzlich möglich.
Bitte nehmen Sie in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter 0172 / 8 914 515 Kontakt mit der Wachtmeisterei auf.
Die Staatsanwaltschaft Köln ist an folgenden Tagen für den Publikumsverkehr geöffnent:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag: | von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Dienstag: | von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Mittwoch: | von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr |
Freitag: | von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Die Generalstaatsanwaltschaft ist im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln untergebracht, das an folgenden Tagen für Sie geöffnet ist:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag bis Freitag: | von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Sprechzeiten:
Unabhängig von den Öffnungszeiten sind durch die flexible Arbeitszeit folgende Sprechzeiten zu beachten:
Wochentag | Sprechzeiten |
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Montag: | von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag: | von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Mittwoch: | von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag: | von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
Vor und nach den angegebenen Sprechzeiten sind nicht alle Geschäftstellen besetzt und für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie gegebenenfalls telefonisch einen Termin !
Hinweise:
- An Samstagen erfolgt eine Öffnung nur anlässlich mündlicher Prüfungen für das juristische Staatsexamen, nicht jedoch für den allgemeinen Publikumsverkehr.
- An Sonn- und Feiertagen bleibt das Gebäude geschlossen.