Bitte beachten Sie, dass die ZAC NRW sowohl eine Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft als auch eine Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Köln ist.
- vertretungsweise -
Hier finden Sie nur die Informationen zu Anfragen an die ZAC NRW. Für Belange der Presse, die nicht die ZAC NRW betreffen, wird an die Pressesprecher und Pressesprecherinnen der GStA Köln bzw. der StA Köln verwiesen.
Medienanfragen (StA Köln) können an folgende Stelle gerichtet werden:
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln - Abteilung für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit -
Am Justizzentrum 13, 50926 Köln
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