Stichwort | Erläuterung |
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Einrichtung | 2016 bei der Staatsanwaltschaft Köln |
Zuständigkeit |
Führung von herausgehobenen Verfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität sowie besonderen internet-konnexen Deliktsfeldern wie digitale Hasskriminalität und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Die Zuständigkeit ist landesweit gegeben. |
Mitarbeitende | 45 (Staatsanwaltschaft Köln), 8 (Generalstaatsanwaltschaft Köln) |
Hybride Behörde |
Die ZAC NRW ist seit dem Jahr 2022 eingerichtet bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln. Während letztere die landesweite Verfahrensführung als Zentralstelle verantwortet, fungiert die Generalstaatsanwaltschaft Köln als landesweit vernetzte Ansprechstelle für verfahrensunabhängige grundsätzliche Fragstellungen und betreibt technische Forschungsarbeit mit dem Ziel der (Fort)Entwicklung praxisrelevanter Methoden und Techniken. |
Organigramm? | Struktur der ZAC NRW |
ZAC NRW (StA Köln) | Die ZAC NRW ist zusammen mit der Abteilung 119 (Computerkriminalität) Teil der Hauptabteilung G der Staatsanwaltschaft Köln. In der Hauptabteilung G bilden die Abteilung XXIII (Kritische Infrastrukturen), Abteilung XXIV (Darknet/inkriminierte Güter/Cyber-OK), Abteilung XXXIII (Politisch motivierte Hasskriminalität im Internet), Abteilung XXXIV (Taskforce zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien) und Abteilung XXXV (ZAC-Zukunfts-Team (Z2T)) die ZAC NRW. |
ZAC NRW (GStA Köln) | Die Generalstaatsanwaltschaft Köln wird durch die Abteilung IV, die vom Leitenden Oberstaatsanwalt Markus Hartmann geleitet wird, bei der ZAC NRW repräsentiert. Der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Hartmann fungiert in dieser Position auch als Leiter der ZAC NRW. |