ZAC Köln

Um den Herausforderungen dieser Tat- und Täterstrukturen gerecht werden zu können, bedarf es gut ausgebildeter Spezialistinnen und Spezialisten, die sich sowohl in den technischen als auch in den rechtlichen Fragestellungen zu Hause fühlen. Seit April 2016 ist deshalb bei der Staatsanwaltschaft Köln die landesweit zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) eingerichtet. Der ZAC NRW hat sich als bundesweit größte Cybercrime-Einheit der Justiz etabliert. Ihr obliegen die Verfahrensführung in herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität, die Wahrnehmung der Aufgaben einer zentralen Ansprechstelle für Cyberkriminalität sowie die Mitwirkung bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich.

2017-2019

Daneben trägt die ZAC NRW entscheidend zur Bekämpfung von Hasspostings im Internet bei. Gemeinsam mit der Polizei, der Landesanstalt für Medien und Medienunternehmen hat sie 2017 das Projekt "Verfolgen statt nur Löschen" initiiert, um gemeinsam Standards für die Erstattung von Strafanzeigen wegen Hasspostings zu entwickeln. Die daraus gewonnene besondere Expertise nutzt die ZAC NRW seit August 2018 darüber hinaus bei der landesweiten Bearbeitung von politisch motivierten Straftaten, die sich aus Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundesamts für Justiz nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergeben. Seit Juli 2019 ist sie außerdem zentral zuständig für herausgehobene Verfahren wegen politisch motivierter Hassrede in Internetforen.

2020

 Seit Juli 2020 ist bei der ZAC NRW zudem dauerhaft die "Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien" eingerichtet. Diese gewährleistet - aus der Erkenntnis heraus, dass nahezu jede Tat des Kindesmissbrauchs mittlerweile eine Verknüpfung ins Digitale hat - in guter Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt sowie den örtlichen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, dass Meldungen zu kinderpornographischen Inhalten und Kindesmissbrauch innerhalb kürzester Zeit verfolgt werden können. Mit ihrer Kompetenz im Bereich der digitalen Strafverfolgung ist die ZAC NRW in der Lage, auch schwierige und komplexe Online-Ermittlungen bei Kindesmissbrauch schnell und erfolgreich zu führen. In diesem Zusammenhang verantwortet sie auch das interdisziplinäre Forschungsprojekt mit dem Ziel des Einsatzes einer Künstlichen Intelligenz zur automatisierten Bilderkennung von Kinderpornographie.

Die ZAC NRW bildet eine Hauptabteilung bei der Staatsanwaltschaft Köln. Ihr Personalbestand ist in den vergangenen Jahren konstant aufgestockt worden, damit sie ihren vielfältigen, sich immer weiter entwickelnden Aufgaben gerecht werden kann.

2022

Die ZAC NRW ist nunmehr auch eine hybride Behörde. Sie bildet seit dem Jahr 2022 sowohl eine Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft  Köln ((Hauptabteilung G) ) als auch eine Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Köln (Abteilung IV). 

Die ZAC NRW steht in engem Austausch mit den Zentralstellen für Cybercrime in anderen Bundesländern, den Polizeibehörden, mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Einrichtungen, etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Um auch grenzüberschreitend Taten aufzuklären, hat die ZAC NRW des Weiteren enge Kontakte zu den Strafverfolgungsbehörden in anderen Staaten, insbesondere in den Benelux-Ländern.

Neben der ZAC NRW verfügen auch die weiteren Staatsanwaltschaften des Landes über Spezialistinnen und Spezialisten für den Bereich Cybercrime. Sie bearbeiten die nicht von der Zuständigkeit der Zentralstelle erfassten Verfahren.

Mit der Sonderzuständigkeit der ZAC NRW korrespondiert die gerichtliche besondere Zuständigkeit einer großen Strafkammer bei dem Landgericht Köln, die Verfahren wegen Cybercrimedelikten im engeren Sinne bearbeitet.