Die ZAC NRW verwaltet rechtskräftig eingezogene virtuelle Währungen (Kryptowährungen) und veräußert diese. Originär stammen die in den Kryptowährungen repräsentierten Werte aus Straftaten. Im Rahmen der Sicherung, nach dem Verfall, bzw. nachdem die virtuellen Währungen der rechtskräftigen Einziehung unterlegen haben, werden sie auf hoheitlich geführte Wallets überführt und liegen damit in der alleinigen Verfügung der Justiz des Landes NRW.
Gemäß Strafvollstreckungsordnung ist die ZAC NRW mit der Veräußerung der rechtskräftig eingezogenen virtuellen Währungen beauftragt.
Gegenwärtig verfügt die ZAC NRW über folgende virtuelle Währungen (Stand: März 2023):
Währung | Kürzel |
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Bitcoin | BTC |
Bitcoin Cash | BCH |
Monero | XMR |
Litecoin | LTC |
Ethereum | ETH |
Ripple | XRP |
Dogecoin | DOGE |
Cardano | ADA |
Tether | USDT |
Alien Worlds | TLM |
Linear Finance | LINA |
MovieBloc | MBL |
Skale | SKL |
Audius | AUDIO |